Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44055
BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B (https://dejure.org/2011,44055)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B (https://dejure.org/2011,44055)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 12 KR 44/10 B (https://dejure.org/2011,44055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 1 SGG, § 160a Abs 2 S 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 169 S 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei klaren oder ausreichenden Anhaltspunkten zur Beurteilung der Rechtsfrage durch höchstrichterliche Entscheidungen oder das Gesetz - Anforderungen an die Begründung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei klaren oder ausreichenden Anhaltspunkten zur Beurteilung der Rechtsfrage durch höchstrichterliche Entscheidungen oder das Gesetz - Anforderungen an die Begründung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei klaren oder ausreichenden Anhaltspunkten zur Beurteilung der Rechtsfrage durch höchstrichterliche Entscheidungen oder das Gesetz - Anforderungen an die Begründung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - keine Klärungsbedürftigkeit bei klaren oder ausreichenden Anhaltspunkten zur Beurteilung der Rechtsfrage durch höchstrichterliche Entscheidungen oder das Gesetz - Anforderungen an die Begründung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Zur Erläuterung bezieht sie sich zunächst auf den Kammerbeschluss des BVerfG vom 7.4.2008 (1 BvR 1924/07 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 5) .

    Schließlich sei "zweifelhaft", ob die seinerzeit vom BVerfG vertretene Auffassung, dass § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V "im Hinblick auf den Eigentumsschutz (Art. 14 GG)" verhältnismäßig sei (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.4.2008 - 1 BvR 1924/07 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 5 RdNr 34 f) , noch aufrechterhalten werden könne, wenn berücksichtigt werde, dass eine Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur von einer bestimmten Personengruppe gefordert werden dürfe.

    Vor allem aber hätte es einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen des BVerfG bedurft, die dieses in dem zitierten Kammerbeschluss vom 7.4.2008 und bisher schon (auch) zu der Personengruppe der versicherungspflichtig Beschäftigten gemacht hat (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.4.2008 - 1 BvR 1924/07 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 5 RdNr 31) .

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Das gilt auch, nachdem das BVerfG zwischenzeitlich - mit Kammerbeschluss vom 28.9.2010 (1 BvR 1660/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 11) - für eine mit derjenigen der Klägerin möglicherweise vergleichbare Situation (Einrücken des Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers) entschieden hat, dass eine ursprüngliche Direktversicherung mit dem Versicherungsnehmerwechsel aus dem betrieblichen Bezug gelöst wird, und nachdem es die bisherige Rechtsprechung des Senats insoweit als gleichheitswidrig angesehen hat, als auch Kapitalleistungen, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat, der Beitragspflicht nach § 229 SGB V unterworfen werden (vgl mittlerweile Senatsurteil vom 30.3.2011 - B 12 KR 16/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Der Klägerin verbleibt damit nur die Möglichkeit, ggf im Verwaltungswege - nach den speziellen sozialrechtlichen Aufhebungsvorschriften für Verwaltungsakte (vgl §§ 44 ff SGB X) unter den dort genannten Voraussetzungen - aus dem Kammerbeschluss des BVerfG vom 28.9.2010 (1 BvR 1660/08, aaO) Nutzen zu ziehen.

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Insgesamt unterscheidet sich der vorliegende Fall mithin von der Konstellation, in der bei hinreichend begründeter (zulässiger) Nichtzulassungsbeschwerde eine zunächst vorhandene Aussicht auf Revisionszulassung nachträglich bei Entfallen des Zulassungsgrundes vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts dadurch zunichte gemacht wird, dass bei der Begründetheitsprüfung auf den Zeitpunkt der Entscheidung abgestellt wird, somit eine - vorhandene - verfahrensrechtliche Position entzogen und die Nichtzulassungsbeschwerde auf diese Weise als Rechtsmittel in verfassungswidriger Weise ineffektiv gemacht wird (vgl zuletzt BVerfG Kammerbeschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - NJW 2011, 2276; Kammerbeschluss vom 29.9.2010 - 1 BvR 2649/06 - juris) .
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Insgesamt unterscheidet sich der vorliegende Fall mithin von der Konstellation, in der bei hinreichend begründeter (zulässiger) Nichtzulassungsbeschwerde eine zunächst vorhandene Aussicht auf Revisionszulassung nachträglich bei Entfallen des Zulassungsgrundes vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts dadurch zunichte gemacht wird, dass bei der Begründetheitsprüfung auf den Zeitpunkt der Entscheidung abgestellt wird, somit eine - vorhandene - verfahrensrechtliche Position entzogen und die Nichtzulassungsbeschwerde auf diese Weise als Rechtsmittel in verfassungswidriger Weise ineffektiv gemacht wird (vgl zuletzt BVerfG Kammerbeschluss vom 28.4.2011 - 1 BvR 3007/07 - NJW 2011, 2276; Kammerbeschluss vom 29.9.2010 - 1 BvR 2649/06 - juris) .
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen aus einer Direktversicherung (nur) deshalb nicht mit Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu belasten, weil bzw soweit sie (auch) durch Eigenleistungen des versicherten Arbeitnehmers finanziert wurden (stellvertretend BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 18 ff, mwN; ebenso später BVerfG Kammerbeschluss vom 6.9.2010 - 1 BvR 739/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 10 RdNr 16 ff) .
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Das gilt auch, nachdem das BVerfG zwischenzeitlich - mit Kammerbeschluss vom 28.9.2010 (1 BvR 1660/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 11) - für eine mit derjenigen der Klägerin möglicherweise vergleichbare Situation (Einrücken des Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers) entschieden hat, dass eine ursprüngliche Direktversicherung mit dem Versicherungsnehmerwechsel aus dem betrieblichen Bezug gelöst wird, und nachdem es die bisherige Rechtsprechung des Senats insoweit als gleichheitswidrig angesehen hat, als auch Kapitalleistungen, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat, der Beitragspflicht nach § 229 SGB V unterworfen werden (vgl mittlerweile Senatsurteil vom 30.3.2011 - B 12 KR 16/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Leistungen aus einer Direktversicherung (nur) deshalb nicht mit Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu belasten, weil bzw soweit sie (auch) durch Eigenleistungen des versicherten Arbeitnehmers finanziert wurden (stellvertretend BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 18 ff, mwN; ebenso später BVerfG Kammerbeschluss vom 6.9.2010 - 1 BvR 739/08 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 10 RdNr 16 ff) .
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung im Hinblick auf § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist; die bloße Behauptung der inhaltlichen Unrichtigkeit der Berufungsentscheidung führt demgegenüber nicht zur Revisionszulassung (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch - zur Verfassungsmäßigkeit der daran vom BSG gestellten Anforderungen - zB BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 und Nr. 24, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Selbst wenn berücksichtigt wird, dass von einem Beschwerdeführer in einer Situation wie der vorliegenden (natürlich) nicht verlangt werden kann, dass er die (spätere) Rechtsprechung des BVerfG antizipiert, war und ist die Nichtzulassungsbeschwerde hier iS der Rechtsprechung des BVerfG (vgl BVerfGE 91, 93, 105 ff = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 30 ff) (gleichwohl) offensichtlich unzulässig.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 44/10 B
    Allein unter Berufung auf die sich hiernach möglicherweise ergebende - vorliegend für die Klägerin wirtschaftlich nicht notwendig nachteilige - materielle Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung des Berufungsgerichts kann kein Zulassungsgrund den Anforderungen gemäß dargelegt werden (stRspr, zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13; jüngst BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 V 3/11 B - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , und zwar selbst wenn dies innerhalb der Begründungsfrist nach § 160a Abs. 2 Satz 1 und 2 SGG erfolgt wäre; denn die Beschwerde kann zulässig nur auf die in § 160 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SGG abschließend benannten Zulassungsgründe gestützt werden (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 V 3/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht